Donnerstag, 1. Mai 2014

Erstaunliche Maßnahme zur Rechtsprechung empfohlen..1.Teil.

Anfangs des Monats hatte ich eine Verhandlung auf dem hiesigen Gericht.

Es ging darum den Balkon zu sanieren, welchem einige cm Verfugungsmörtel gefehlt hatten.

Sie waren offensichtlich ausgebrochen, denn Spuren von Verwitterung fanden sich keine. Alles war hart und festgefügt, so, dass nur 1-2 Esslöffel Zement vermischt mit Wasser dem Mangel abgeholfen hätten.

Da sich der Mieter dazu bereit erklärte, wäre ja alles in Ordnung. Denn eine große Kunst, oder Fachwissen wird dazu ja noch nicht benötigt.

Leider machte ich einen Fehler als ich die Mieterin nur auf den sich auf dem Balkon befindlichen weisen Kreis ansprach, und sie bat beim Gießen auf
 das überschüssige Wasser  zu achten, damit sich der Kreis nicht vergrößert.

Doch wie mir der zuständige Richter jetzt erklärte, hätte ich meiner Mieterin mindestens Briefe und Besuche abstatten sollen, um sie zu kontrollieren wie sie meiner Aufforderung nachkommt.

Denn anscheinend werden Mieter einer gewissen Kategorie, zumindest wenn sie über weniger Geldmittel verfügen, gleichzeitig auch für geistig Minderbemittelt eingestuft.

Doch scheint es die allgemeine Auffassung zu sein, und deshalb  auch so gehandhabt werden.
Denn nachdem ich diese Frau für zumindest durchschnittlich intelligent hielt, und mir anderweitige Dinge vernünftiger, ja sogar notwendiger sein mussten da es sich um meine Pflichten dem Staat, und anderen Behörden gegenüber handelte die mich auf Trab hielten, versäumte ich diese Erinnerungen jedesmal an Ort und Stelle zu wiederholen.
Was das Gesetz anscheinend schon Haargenau vorhergesehen hatte.

Denn nun, nachdem dieser Kreis nicht nur sehr viel stärker, sondern sogar die Glasur des Balkonbelages an einigen Stellen absprengte, haben die Gesetzesparagrafen in mir, den daran Schuldigen gefunden.

Wobei sie sich, man staune und freue sich, sogar an das heilige Buch der Christenheit halten.
Denn wie dort gesagt, wird nun auch gehandelt: "Einer trage die Last (als Schuld ausgelegt?) des anderen."

Zwar könnte es etwas moderner klingen.
Denn wie ich höre, sei die Schuld schon längst durch das Lebens-Opfer sogar eines Gottes, null und nichtig gemacht worden.
Oder sollte es sich auch hierbei nur um einen kleinen Irrtum, oder eine Fehlübersetzung handeln?

Denn schließlich wissen wir ja alle, dass selbst die Pharisäer schon auf ihre Schuldfreiheit pochten, und deshalb lieber diesen Menschen Jesus kreuzigen ließen. 

Denn dass sie einen Gott ins Jenseits zu befördern gewagt hätten, das möchte ich ganz gewaltig bezweifeln.

Doch scheint es unseren Gesetzesgebern sehr gut zu bekommen, dass auch sie sich der Frömmigkeit des NT anschließen. Zumal noch in einer Demokratie, was ja eher erstaunlich ist. Doch scheinen selbst die irdischen Gerichte von der himmlischen Gerechtigkeit profitieren zu wollen.

Was mich allerdings noch mehr erstaunte, war die Auskunft auf meine Frage zum Recht.
Da erhielt ich doch tatsächlich die Empfehlung zu heiraten!
Warum fragen Sie sich?

Das erfahren Sie, lieber Leser im 2. Teil des Tagebucheintrags

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