Montag, 15. Juli 2013

Ist das Recht zur Forderung von Gerechtem da, oder nur um damit Schindluder zu treiben?

Heute fiel mir wieder der an mich zurückgeschickte Brief in die Hand, welchen ich an die Wohnungseigentümergemeinschaft geschickt hatte, damit sie über meine Antwort an den Herren Rechtsanwalt unterrichtet ist. Denn sie habe Ihn, laut seinem Anschreiben damit betraut, die Forderungen einer Immobilien- und Hausverwaltung  am Ort, nun an mich als Wohnungseigentümer zu stellten.
Was an sich ja eher ungewöhnlich ist.
Doch Wunder gibt es immer wieder! Leider immer öfter nur die der eher negativen Art. Aber immerhin!
Wenn man sich nicht ärgert, dann wundert man sich eben nur noch.

Diesen Herren Rechtsanwalt rief ich also an, weil nun schon fast ein Monat vergangen ist ohne dass ich von ihm etwas gehört hätte.

Außer dem zurück-erhaltenem Brief an die Gemeinschaft der nach ca 14 Tagen aus Marburg eintraf, nichts weiter.

Ich hatte den Herrn sogar sofort erreicht, was ebenfalls heute erstaunlich wirkte. 
Denn meinen Arzt rief ich 4x an, jeweils mit fast 2-Minutigem Klingeln lassen, doch keine der 4 jungen Damen war zu dieser Zeit gerade erreichbar gewesen.
Muss also einiges los gewesen sein heute in dieser Praxis!

Doch das nur nebenbei.

Ich habe mich erkundigt ob der Brief eingetroffen sei, was bestätigt wurde. Auch erfuhr ich von ihm, dass ich den Brief dieser ETW-Gemeinschaft an besagte Hausverwaltung hätte adressieren sollen.
Doch aus Seinem Anschreiben ging nicht hervor dass es die Immobilien- und Hausverwaltung Fa. sei, welche mir durch ihn schreiben lässt. 


So dass sich nun WER von diesen Herrschaften evtl. der Irreführung bedient hatte?
Doch DAS wird garantiert kein Gericht wissen wollen. Denn damit wären die Gerichte über Jahre hinaus ausgelastet, oder müssten gar wegen Überlastung für den normal anfallenden Betrieb geschlossen bleiben?


Allerdings wollte er von mir wissen, ob ich den an mich gestellten Forderungen nachkommen möchte.
Mögen möchte ich schon, doch leider sind die an mich gestellten Forderungen durch diese Fa. zu unsinnig, erwiderte ich ihm. 
Was nun also ein EXPERTE nach einigen Jahren festzustellen haben wird.
Der dann hoffentlich auch noch einen Statiker zur Hilfe nimmt, damit er feststellt, das der gedoppelte Balkon-Plattenbelag, wie gefordert wurde, auch noch die Sicherheit der darunter sich befindlichen Personen gewährleistet.
Doch ich fürchte, es geht weniger um die Sicherheit, als um die sichere Einnahmequelle die damit erzielt werden kann.
Denn dass ausgebrochene cm lange Stellen am Rande des Balkons, durch welche Art überhaupt herausbrechen konnten, OHNE DAMALS eine morsche Stelle zu hinterlassen, das wäre schon ebenfalls sehr interessant zu erfahren.
Der beauftragte Mieter sagte zwar zu, diese Stellen mit Zement auszufüllen, doch...


Dass diese vorgesehene Verhandlung viel eher in der Gruppe von Schildbürgerstreichen ihren Platz einnehmen sollte, anstatt einen seriös wirken wollenden Anwalt zu beschäftigen, ist außer Frage.

Ich bin nun nur noch sehr gespannt, ob er sich denn TATSÄCHLICH  den Schildbürgereien mehr verpflichtet fühlen wird, oder sich doch noch dazu AUFRAFFT, das gelernte RECHT auch im SINNE der GESETZGEBUNG zu nutzen, welches ja die Bürger vor ÜBERGRIFFEN zu SCHÜTZEN hätte.

Doch ist er ja auch ein Vertreter des Rechts! Und Vertreter verkaufen eben ihre Ware auch lieber dem, der diese WARE höher honoriert, als das er sie nur schätzen würde.

Der springende Punkt ist nun allerdings: KANN und soll das Recht, wie eine Ware gehandelt werden?
Kann und soll der das Recht beanspruchen, welcher es sich auch leisten kann?

Oder hat das RECHT auf der ERDE genauso wenig verloren wie die Wahrheit, welche schon längst NUR NOCH im JENSEITS am existieren sein SOLLEN?

Drehen wir also etwas an der Sache um auch diesen Beiden IHRE EXISTENZ-BERECHTIGUNG zu gewähren.
Oder sind sie tatsächlich viel zu schade dazu um in den Schmutz dieser Welt hineingezogen zu werden?


Doch weißt Du es so genau, liebes Tagebuch, dass auch DIESE BEIDEN NICHTS, rein fein Garnichts ausrichten KÖNNEN?

Denn WANN wurde es denn das letzte x so GEHANDHABT?


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